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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In unseren AGB findet ihr neben den üblichen Fristen, Storno- und Haftungsbedingungen, auch wichtige technische Bestimmungen für euer Motorrad, Infos zur Schutzbekleidung und vieles mehr.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen actionbike und dem Teilnehmer. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.

  1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings (u.a. Fahrsicherheit, Instruktorentraining, Sportfahrertraining, Renntraining, etc.) sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen von actionbike sowie deren Vertragspartnern.

  1. Vertragsschluss 

2.1

Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen von actionbike können über das Buchungssystem im Internet oder per E-Mail erfolgen.

2.2

Der Vertragsschluss kommt zustande und die Anmeldung wird verbindlich, sobald der Teilnehmer die schriftliche Anmeldebestätigung von actionbike erhält.

2.3

Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich, wobei das Mindestalter für eine Teilnahme aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen bei 16 Jahren liegt.

  1. Vertragsinhalt

3.1

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar.

3.2

Falls nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Euro.

  1. Zahlungsfristen und Zahlungsarten

4.1

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen werden wie folgt fällig:

- EUR 200,00 Anzahlung sofort bei Buchungsabschluss

- Der Restbetrag bzw. die Gesamtsumme 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 

4.2

Erfolgt die Anmeldung erst nach Ablauf des Endzahlungsziels, also weniger als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.

4.3

Sollte eine Veranstaltung bereits vor Erreichen des Endzahlungsziels, also vor 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ausgebucht sein, so ist actionbike berechtigt, eine sofortige Zahlung zu fordern.

Hierüber wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert und eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt.

4.4

Kreditkarte oder PayPal:

Bei einer Bezahlung mit Kreditkarte oder PayPal fallen 2% vom Eventpreis als Gebühren an, die dazu addiert werden müssen. 

Bei der Nutzung von PayPal ist der "Eventpreis + 2%" auf folgendes Konto einzuzahlen: jochen@actionbike.de.

4.5

Überweisung:

Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf eines der folgenden Konten:

Kontoinhaber: Jochen Kress

Kreissparkasse München

IBAN: DE09 7025 0150 0029 0972 68

SWIFT (BIC): BYLADEM1KMS

oder auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Jochen Kress

HypoVereinsbank München

IBAN DE70 7002 0270 0655 8666 12

SWIFT(BIC) HYVEDEMMXXX)

Angaben zum Verwendungszweck: Teilnehmer und Event Angabe, bei einer Sammel- oder Gruppenüberweisung bitte Team oder Fahrernamen angeben.

4.6

Barzahlung:

Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen.

4.7

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält actionbike sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten. 

  1. Rücktritt des Veranstalters 

5.1

actionbike kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen oder bei Absage des Rennstreckenbetreibers vom Vertrag zurücktreten.

Der Teilnehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der von actionbike geschuldeten Leistung unverzüglich informiert und die Teilnahmegebühr in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet.

5.2

Selbiges gilt im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Alle Veranstaltungen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die von actionbike festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist actionbike berechtigt, die Veranstaltung zu annullieren. Dies wird dem Teilnehmer unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. 

5.3

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen actionbike sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von actionbike oder seiner Erfüllungsgehilfen.

  1. Stornierung des Teilnehmers

6.1

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist durch den Teilnehmer schriftlich an actionbike, Kidlerstraße 12, 81371 München oder per E-Mail an info@actionbike.de oder nadine@actionbike.de zu richten.

6.2

Im Falle einer Stornierung werden folgende Rücktrittskosten fällig:

  • Bis zum Erreichen des Zahlungsziels – keine Stornierungskosten,
  • Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn EUR 30,- Rücktrittskosten, der Rest wird auf dem Guthabenkonto des Teilnehmer gutgeschrieben, und kann für weitere Buchungen verwendet werden,
  • Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung, der Rest wird auf dem Guthabenkonto des Teilnehmers gutgeschrieben, und kann für weitere Buchungen verwendet werden,
  • Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.

6.3

Maßgebend für die Berechnung des Stornierungsdatums ist das Eintreffen der Stornierung bei actionbike. Bei Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.

6.4

Eine Rückzahlung/Auszahlung der vom Teilnehmer bereits geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen.

6.5

Sofern die Rücktrittskosten nicht 100% des Gesamtpreises betragen, wird der (Rest-)Betrag als Gutschrift auf einem Guthabenkonto geführt, das actionbike für jeden Teilnehmer bei dessen Stammdaten unterhält. Bestehendes Guthaben wird nicht verzinst. Das Guthabenkonto kann nicht überzogen werden. Bestehendes Guthaben ist an die Person des Kontoinhabers nicht gebunden und kann - falls gewünscht - an einen anderen Teilnehmer übertragen werden, auch teilweise, falls der Kontoinhaber wegen Unfall oder Hobbyaufgabe seine Gutschrift nicht mehr verwenden möchte. Befüllt wird das Guthabenkonto mit Gutschriften aus Stornierungen (abzgl. der jeweils fälligen Gebühren, s.o.) und aus ein- oder überzahlten Beträgen, die (noch) keiner Veranstaltung zugeordnet werden können. Bestehendes Guthaben wird bei Anmeldung zu einer Veranstaltung automatisch mit den anfallenden Teilnahmegebühren verrechnet; evtl. Differenzbeträge werden entweder gutgeschrieben („Restguthaben“) oder müssen mit einer der angebotenen Zahlungsarten beglichen werden. Die Auszahlung bestehenden Guthabens ist nicht möglich. Die Guthaben sind 2 Jahre lang gültig.

6.6

Für VIP/ CUP Fahrer werden zu jedem Zeitpunkt bei schriftlicher Stornierung der bereits bezahlte Betrag zu 100% als Gutschrift für die nächste Buchung hinterlegt. 

6.7

Der Teilnehmer kann die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. actionbike ist rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin über den Ersatz zu informieren.  actionbike ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt.

6.8

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass actionbike durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

6.9

Erscheint der Teilnehmer zu einer Veranstaltung zu spät oder bricht der Teilnehmer die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung/Minderung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.

  1. Haftungsausschluss 

7.1

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von actionbike. actionbike haftet nicht bei Unfällen von Teilnehmern. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Linienwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er einem Instruktor folgt.

7.2

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

7.3

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

7.4

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

7.5

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. 

7.6

actionbike übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

7.7

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.

  1. Ausfall an Fahrzeiten

actionbike haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.

In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

  1. Schutzbekleidung 

9.1

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls o.ä. zu schützen!

9.2

Auf allen Veranstaltungen von actionbike ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; bei Teilnehmern, die eine Rennstrecke befahren, muss diese bestehen aus:

  • Integralhelm
  • Rückenprotektor
  • Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reißverschluss verbunden sein)
  • Motorradstiefel
  • Motorradhandschuhe

Bei einer Teilnahme an der „Familienrunde“ muss ebenfalls folgende Schutzkleidung getragen werden:

  • Integralhelm
  • Handschuhe
  • Festes Schuhwerk (keine offenen Schuhe)

9.3

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei einem Verstoß ist actionbike ohne Vorwarnung/Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer unmittelbar von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

  1. Technische Bestimmungen

10.1

Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten (siehe Eventbeschreibung unter www.actionbike.de)
  • Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
  • actionbike bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.
  • Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden („Fangleine“, zusätzliche Drahtsicherung etc.)

Darüber hinaus gelten für Motorräder folgende Regelungen:

Bei Motorradveranstaltungen, bei denen auf der Rennstrecke gefahren wird, sind nur Fahrzeuge mit mindestens 57 kW (78 PS) zulässig. Fahrzeuge der Kategorien moto3 und SuperSport300 sind nur nach Rücksprache zugelassen!

  • Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.
  • Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
  • Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
  • Auf mehrtägigen Veranstaltungen, an denen Rennen angeboten und durchgeführt werden, muss zusätzlich die Ölablassschraube mit Draht gesichert sein und ausschließlich reines Wasser (kein Frostschutzmittel) sich im Kühlsystem befinden.

10.2

Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!

10.3

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist actionbike ohne Vorwarnung/Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer unmittelbar von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

  1. Verhalten während der Veranstaltung

11.1

Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; daher gilt insbesondere folgendes:

11.2

Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von actionbike sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.

11.3

Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber den Mitarbeitern von actionbike von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.

11.4

Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.

11.5

Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

11.6

Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.

11.7

Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt.

11.8

actionbike bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.

11.9

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist actionbike ohne Vorwarnung/Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer unmittelbar von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

  1. Transponder

12.1

Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Überlassung einer Kaution (Dokument: Ausweis oder Führerschein) durch den Teilnehmer.

12.2

Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für Reparatur oder Ersatz aufzukommen. 

12.3

Der Transponder ist spätestens am Ende der Veranstaltung zurückzugeben. Das Ende der Veranstaltung kann insbesondere dem Zeitplan vor Ort entnommen werden.

Sollte die Abgabe des Transponders bei Ende der Veranstaltung vergessen werden, muss der Transponder innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung actionbike unbeschadet zugehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung trägt der Teilnehmer bis zum Zugang des Transponders bei actionbike. Etwaig entstehende Versandkosten hat der Teilnehmer zu tragen.

12.4

Sollte der Transponder nicht innerhalb der unter Ziffer 11.3 genannten Frist actionbike zugegangen sein, wird für den Transponder ein Entgelt in Höhe von EUR 395,00 sofort fällig.

12.5

Der Teilnehmer erhält seine Kaution erst nach Rückgabe des unbeschädigten Transponders bzw. Leistung der unter Ziffer 11.2 angeführten Ersatzleistung zurück.

12.6

Rundenzeiten von allen Teilnehmern werden unter MYLAPS Speedhive ohne Gebühr veröffentlicht.

  1. Bild-, Film- und Videoaufnahmen / Veröffentlichung der Rundenzeiten

13.1

Die auf den Veranstaltungen von actionbike oder von Vertretern von actionbike angefertigten Foto- und Videoaufnahmen sind urheberrechtliches Eigentum von actionbike.

13.2

actionbike ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer sowie deren etwaige Begleitperson(en) darauf zu erkennen sind, ohne dass dafür Kosten für actionbike gegenüber dem Teilnehmer bzw. der Begleitperson(en) entstehen.

Eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von actionbike ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook Seite (und/oder ähnlichen Sozialen Medien wie u.a. Instagram) von actionbike zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

13.3

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine beste Rundenzeit der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt von MYLAPS Speedhive (App, Homepage, Facebook u. ä.) als auch öffentlich zugängliche Datenbanken wie beispielsweise www.mylaps.com veröffentlicht wird.

13.4

Die Verwendung von Drohnen und Actionkamerasystemen (z. B. GoPro) während der Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von actionbike.

Foto-/Videoaufnahmen, die während der Veranstaltungen gefertigt werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Foto-/Videoaufnahmen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Veröffentlichung in sozialen Netzen und Medienplattformen (insb. Blogs/ Videoplattformen wie z. B. YouTube o.ä.), es sei denn die Veröffentlichung wurde mit actionbike vorab abgestimmt.

  1. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

14.1

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind actionbike unverzüglich zu melden.

14.2

Ansprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich bei actionbike anzumelden. Aus später angezeigten Beanstandungen sind Ansprüche gegen actionbike ausgeschlossen.

  1. Hausrecht

15.1

actionbike behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.

15.2

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von actionbike untersagt. Bei Verstößen ist actionbike ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

  1. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit actionbike werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

actionbike versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass actionbike dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit actionbike zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie zur Verfügung gestellt wurden.

actionbike gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist. Personenbezogene Daten, die actionbike über deren Website mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- u. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.

Beim Besuch des Internetangebots der actionbike wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind actionbike damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, wird actionbike auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich – bei Dritten. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die  actionbike über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an:

Actionbike

Kidlerstraße 12

81371 München

+49 179 5961666

info@actionbike.de

  1. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

17.1

Gerichtsstand ist München, Deutschland.

17.2

Es gilt deutsches Recht.

  1. Schlussbestimmungen

18.1

Zahlungsort ist der Sitz der Firma actionbike, Kidlerstraße 12, 81371 München.

18.2

Die Teilnahme an Renntrainings ist nur mit der vom Teilnehmer unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und actionbike. Veranstaltungen können auch in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.

18.3

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein bzw. werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahekommt bzw. die Lücke ausfüllt.

actionbike by Jochen Kreß

Kidlerstraße 12

D-81371 München